Referenzkunden von  - VIP Protection Services aus Innsbruck in Tirol

Ein Abschnitt unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) widmet sich der Verschwiegenheit.
Diese Veschwiegenheit gilt für uns über den Auftragszeitraum hinaus.
Daher führen wir als Detektei keine Referenzkunden an. 

 

Als Bewachungsunternehmen für den Bereich "Event Security"

können wir auf folgende Großveranstaltungen verweisen, an denen wir

  • die operative Einsatzführung für alle privaten Sicherheitsdienste,
  • die Entsendung als Verbindungsoffizier in den behördlichen Einsatzstab,
  • über viele Jahre oder für die Einmalveranstaltung inne hatten:
    • die 4-Schanzen-Tournee in Garmisch, Innsbruck und Bischofshofen;
    • den Stadtsilvester in Innsbruck,
    • das Hahnenkammrennen in Kitzbühel,
    • sowie auf die Besetzung des Main Operation Center (MOC) im Fachbereich "Security" bei
    • der Jugendolympiade (YOG) in Tirol im Jahre 2012;
    • die Kinderjugendspiele (ICG) in Tirol im Jahre 2016;
    • die Radweltmeisterschaft (UCI Rad-WM) in Tirol im Jahre 2018;
    • die FIS Nordische Ski Weltmeisterschaft (Abschnitt "Innenstadt") in Seefeld im Jahre 2019.

Die Pfeiler unseres Erfolges - jahrzehntelange Berufserfahrung, vielfältige, wiederkehrende Weiterbildungen

Mit diesen Faktoren kann die Detektei VIP Protection Services - Wolfgang Stix ihren Kunden die Einhaltung höchster Qualitätsstandards zusichern.

Wir halten uns selbst am Laufenden und passen uns an zum Beispiel an neue Verfahrensregeln oder den Stand der Technik an. Im Inland wie im Ausland verfügen wir über ausgewählte direkte Kontakte.

Möglich machen dies einerseits unsere Mitgliedschaften im Österreichischen Detektiv-Verband (ÖDV) und im Bundesverband des Detektiv- und Ermittlungsgewerbes e.V. (BuDEG), vormals Bund internationaler Detektive (BID), sowie unser langjährig aufgebautes Netzwerkes mit ausgewählten Partnern, die unseren hohen und bewährten Qualitätsstandards entsprechen.

Unser Sicherheitsunternehmen wird ohne Einschränkung entsprechend der österreichischen Gewerbeordnung von Wolfgang Stix als Gewerbeinhaber und Berufsdetektiv geführt.

 

Auf Grundlage unserer zahlreichen Qualifikationen prüfen wir in jedem Einzelfall, welche Strategie für unsere Kunden die erfolgsversprechendste darstellt. Zum Beipsiel ob wir Ihr Anliegen zur Gänze selbst bearbeiten können oder ob sich eine Zusammenarbeit mit unserer Kooperationspartner empfiehlt.
Bei der Beratung ist eine umfassende Ehrlichkeit unsere oberste Priorität. Somit erhalten Sie zu Ihrem Anliegen eine realistische und kompetente Einschätzung der Erfolgsaussichten.

Unser Dienstleistungskatalog im Detail

Mit dem Team von VIP Protection Services sind Sie auch rechtlich immer auf der sicheren Seite.
Wir verfügen über die sogenannte „uneingeschränkte Gewerbeberechtigung für das Sicherheitsgewerbe" (Berufsdetektive und Bewacher) gemäß der österreichischen Gewerbeordnung (GewO 1994 § 94, Ziffer 62 in der jeweils gültigen Fassung).


Das Unternehmen VIP Protection Services - Wolfgang Stix, ist gemäß GewO § 129 zur Durchführung und Erbringung folgender Dienstleistungen berechtigt:

  • Die Erteilung von Auskünften über Privatverhältnisse.
  • Die Vornahme von Erhebungen über strafbare Handlungen.
  • die Beschaffung von Beweismitteln für Zwecke eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahrens.
  • Die Ausforschung von verschollenen oder sich verborgen haltenden Personen,
    der Verfasser, Schreiber oder Absender anonymer Briefe,
    der Urheber oder Verbreiter von Verleumdungen, Verdächtigungen oder Beleidigungen.
  • Die Beobachtung und Kontrolle der Treue von Arbeitnehmern.
  • Die Beobachtung von Kunden in Geschäftslokalen, z. B. Kaufhausdetektiv.
  • Den Schutz von Personen.
  • Das Aufspüren von Geräten zur unberechtigten Übertragung von Bild und Ton, von elektronisch gespeicherten Daten
    und der damit verbundenen Schutzmaßnahmen.
  • Die Bewachung von Betrieben, Gebäuden, Anlagen, Baustellen, Grundstücken und von beweglichen Sachen, sowie der Betrieb von Notrufzentralen.
  • Die Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs in Betrieben, in Gebäuden, auf Grundstücken und auf Verkehrswegen aller Art,  insbesondere auch die Überwachung der Einhaltung der für den Personen- und Fahrzeugverkehr geltenden Rechtsvorschriften.
  • Die Fahrzeug- und Transportbegleitung, sofern es sich um den Transport gefährlicher Güter handelt.
  • Die Vornahme von Sicherheitskontrollen im Personen- und Fahrzeugverkehr, auch hinsichtlich mitgeführter oder aufgegebener Gepäck- oder Poststücke.
  • Sicherung und Regelung des Personen- und Fahrzeugverkehrs auf Baustellen, 
    jedoch unbeschadet der Rechte der für eine Baustelle verantwortlichen Gewerbetreibenden.
  • Die Durchführung von Transporten von Geld und Wertgegenständen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs, 
    soweit es für diese Tätigkeit nicht einer Gewerbeberechtigung gemäß dem Güterbeförderungsgesetz bedarf.
  • Portierdienste.
  • Ordner- und Kontrolldienste bei Veranstaltungen.
  • Betriebsfeuerwehrdienste und Betriebslöschtruppdienste.

Gesetzliche Rechte stehen für unsere Pflichten

Das umfassende Vertrauen unserer Kunden ist für uns ausschlaggebend. Aus diesem Grund führen wir ausschließlich Dienstleistungen durch, die den geltenden Gesetzen und dem Berufskodex entsprechen.