Diskretion und Verschwiegenheit sind unser tägliches Brot – das gilt aber ausdrücklich nicht, wenn es um Ihre Kosten geht. Die Tiroler Detektei VIP Protection Services bietet Ihnen ein klares und transparentes Honorarsystem. Damit stellen wir sicher, dass unsere privaten und gewerblichen Kunden auch in finanzieller Hinsicht wissen, womit sie rechnen müssen. Damit wir bei jeden Auftrag in Ihrem Sinne wirtschaftlich kalkulieren können, analysieren wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen eines rund einstündigen kostenlosen Erstgesprächs Ihren Fall.
Anschließend erfolgt eine Ersteinschätzung und Beurteilung durch unsere Experten. Aus diesen Informationen erstellen wir Ihnen ein Grobkonzept, das wesentliche Faktoren wie die Machbarkeit inklusive Umsetzung, Laufzeit sowie eine realistische Kosteneinschätzung zum Inhalt hat. Es empfiehlt sich, wenn Sie bereits zu diesem Treffen wichtige Unterlagen wie Dokumente oder Fotos mitbringen und uns für eine Durchsicht zur Verfügung stellen. Erst wenn Sie sich daran anschließend für eine tatsächliche Beauftragung entscheiden, erstellen wir schriftlich das entsprechende Vertragswerk.
Zusätzlich erhalten Sie:
Da unsere Mitarbeiter auch in Sachen Honorar wie gewohnt exakt und umsichtig kalkulierend vorgehen, ist es uns nicht möglich, unsere Honorarangaben in Stunden oder gefahrenen Kilometern darzulegen – denn jeder unserer Aufträge gestaltet sich zu verschieden, als dass ein solches Vorgehen gerechtfertigt wäre. Dafür bieten wir eine hundertprozentige Kostentransparenz sowohl für unsere privaten wie gewerblichen Kunden von Anfang an bis zum Ende unserer Operation.
Zeitaufwand und das persönliche Gespräch als Berechnungsgrundlage
Dennoch ist der Zeitaufwand ausschlaggebend für unsere Kostenkalkulation. Zuzüglich zum jeweiligen Stundenhonorar summieren sich Nebenkosten wie Kilometergeld, Telefonkosten, fallbezogene Barauslagen sowie Spesen im tatsächlichen oder vereinbarten Ausmaß. Das heißt für unsere Kunden: Der Preis für einen Detektiven aus unserem Hause ergibt sich durch das erste Gespräch. In Einzelfällen können Pauschalpreise angeboten werden. Unsere Leistungen inkludieren Zwischenberichte ebenso wie einen aussagekräftigen schriftlichen Leistungsbericht nach Beendigung.
Rückerstattung
Aus dem Titel des Schadenersatzes gemäß § 1295 ABGB kann in vielen Fällen der Einsatz der gesamten Detektivkosten vom Schädiger zurückgefordert werden. In solchen Fällen bekommt der Auftraggeber das Honorar von VIP Protection Services in Innsbruck gänzlich oder teilweise erstattet.