VIP Protection Services, Detektei in Tirol zum Berufsbild Detektiv

Alter Mythos trifft aktuelle Realität

Sherlock Holmes, Detective Rockford, Magnum P. I. und andere Ermittler des Krimigenres oder als Undercover Agents und  Spione aus Fernsehserien und Kinofilme rund um Geheimdienste und Polizei, wie FBI, CIA, MI 6, CSI, als bekannte Beispiele, beflügeln die Phantasie von Autoren. Sie enthalten Spannung und Action, regen zum Mitdenken an.
Das tatsächliche Berufsbild des Privatermittlers - in Österreich korrekt als Berufsdetektiv bezeichnet – ist spannend, aber nicht voller Action mit Verfolgungsjagden und ähnlichem.
Die Faszination unseres Berufes gründet vor allem auf dem Unbekannten und Ungewissen, dessen Verdacht, Spuren und Fakten wir nachgehen um einen Fall zu lösen.

 

Rein rechtlich betrachtet, klingt die Beschreibung unseres Berufsstandes als Berufsdetektive freilich weniger geheimnisvoll, sondern sehr trocken.
In Österreich zählen wir zu den sogenannten reglementierten Gewerben. Die Rechte und Pflichten von Berufsdetektiven sind in der Gewerbeordnung im § 94, § 129, sowie § 130 festgeschrieben.

Um in der Alpenrepublik als Berufsdetektiv oder Berufsdetektiv-Assistent – so werden die Arbeitnehmer von einem österreichischen Berufsdetektiven genannt – tätig zu sein, müssen zuest die Erfüllung der besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß einem Bundesgesetz (!) verbunden mit einer „behördlichen Befähigungsprüfung“ in Form von anerkannten schriftlichen Nachweisen sowie einer besonderen Zuverlässigkeit gegeben sein.

Das wird in einem ordentlichen Verwaltungsverfahren von einer Bezirksverwaltungsbehörde (Gewerbebehörde, Gewerbeamt) im Namen der Repulik geprüft.

 

Erst wenn diese hohen Ansprüche der Gewerbeordnung überprüft und sichergestellt sind, wird eine Gewerbeberechtigung erteilt.

Und erst dann darf von der zuständigen Gewerderbebehörde eine sogenannte Legitimation für Berufsdetektive, oder Berufsdetektiv-Assistent für ordentlich angemeldete Mitarbeiter, ausgestellt werden. Anmerkung: Jeder Berufsdetektiv und jeder seiner Mitarbeiter muss diese Legitimation vorweisen können.

Modernste Technik versus klassische Ermittlungsarbeit

Unsere Arbeit ist viel mehr als die reine technische Arbeit mit Peilsender, Abhörgerät, Digitalkamera und Co.

Modernste Technik ist als gutes Hilfsmittel anzusehen.

Keinesfalls sind es diese technische Assistenten, die die Arbeit des Detektivs quasi von selbst erledigen.

Die klassische Ermittlungsarbeit, wie zum Beispiel beobachten, erkennen, dokumentieren, sind nach wie vor die Hauptarbeit.

Als Berufsdetektiv bedarf es auch des richtigen „Gespürs“.

Berufsdetektive fallen nicht als Meister vom Himmel. Absolvierte Einsätze mit erfahrener Kollegenschaft bringen die Erfahrungen im breiten Spektrum an Tätigkeitsfeldern.

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